Fachbegriffe einfach erklärt
In der Jugendhilfe fallen viele Fachwörter und Paragrafen. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe in ruhiger, verständlicher Sprache.
Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII)
Die staatliche Erlaubnis, ohne die keine Einrichtung Kinder und Jugendliche aufnehmen darf. Die zuständige Aufsicht prüft dafür Konzept, Personal und Räume.
Bezugsbetreuung
Eine feste Fachkraft begleitet einen jungen Menschen über längere Zeit. So kann Vertrauen wachsen, statt bei jedem Schichtwechsel neu zu beginnen.
Bindungstheorie
Die wissenschaftliche Grundlage dafür, wie wichtig verlässliche Beziehungen für die Entwicklung sind. Sie prägt, wie wir arbeiten.
Careleaver
Junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in der Jugendhilfe verbracht haben und sie nun verlassen. Für uns gilt: Ehemalige bleiben willkommen.
Clearing
Eine Klärungsphase, in der gemeinsam mit dem Jugendamt herausgefunden wird, was ein junger Mensch braucht und wie es weitergeht.
Deeskalation
Methoden, mit denen Fachkräfte angespannte oder gefährliche Situationen beruhigen, ohne dass jemand zu Schaden kommt.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein amtlicher Nachweis, der auch besondere Einträge zum Schutz von Kindern erfasst. Alle, die bei uns mit jungen Menschen arbeiten, müssen es vorlegen.
Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
Der Oberbegriff für die Unterstützungsangebote der Jugendhilfe, von ambulanter Hilfe bis zum Leben außerhalb der eigenen Familie. Eltern haben darauf einen gesetzlichen Anspruch, wenn eine Hilfe notwendig ist.
Hilfeplangespräch (§ 36 SGB VIII)
Das gemeinsame Treffen von Eltern, jungem Menschen, Jugendamt und Einrichtung. Hier werden Ziele und die nächsten Schritte festgelegt.
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Wenn ein junger Mensch sofort einen sicheren Ort braucht, wird er vorübergehend aufgenommen und geschützt.
Intensivpädagogik
Eine besonders enge und verlässliche Form der Begleitung mit kleinen Settings und hohem Personalschlüssel.
ISE (§ 35 SGB VIII)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Eine Fachkraft arbeitet intensiv mit genau einem jungen Menschen.
Jugendamt
Die kommunale Behörde für den Schutz und die Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien. Es entscheidet über Hilfen, führt das Hilfeplanverfahren und belegt Plätze in Einrichtungen.
Kindeswohl
Das Wohlergehen und der Schutz des Kindes. Es ist der Maßstab für jede Entscheidung in der Jugendhilfe.
Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
Eine ernsthafte Gefahr für das Wohl eines Kindes. Fachkräfte sind gesetzlich verpflichtet, Anzeichen nachzugehen und für Schutz zu sorgen.
Kostenbeitrag
Der gesetzlich geregelte Anteil, mit dem Eltern je nach Einkommen an den Kosten beteiligt werden. Die Höhe berechnet das Jugendamt.
Krisenprävention
Vorausschauendes Handeln, damit aus einer schwierigen Lage keine Gefahr wird.
Krisenpräventionsdienst
Das Team, das rund um die Uhr erreichbar ist und pädagogische Fachkräfte in schwierigen Situationen unterstützt. Bei Konstant Jugendhilfe nennen wir es unser Krisenpräventionsteam.
Regelgruppe
Eine Wohngruppe mit üblichem Betreuungsschlüssel, im Unterschied zu den engeren intensivpädagogischen Gruppen.
Rufbereitschaft
Erreichbarkeit außerhalb der regulären Dienstzeiten, auch nachts und am Wochenende. So kann in einer Zuspitzung schnell Unterstützung vor Ort sein.
Sachkundeprüfung (§ 34a GewO)
Die gesetzlich geregelte Prüfung für Sicherheitsaufgaben. Alle Kräfte unseres Krisenpräventionsteams haben sie abgelegt.
Schutzkonzept
Ein verbindliches Konzept, wie eine Einrichtung junge Menschen vor Gewalt und Grenzverletzungen schützt: Vorbeugung, klare Abläufe und Beschwerdewege.
SGB VIII
Das Achte Sozialgesetzbuch. Es ist die gesetzliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.
Sorgerecht
Das Recht und die Pflicht, für ein Kind zu sorgen und es zu vertreten. Bei einer Unterbringung bleibt es in fast allen Fällen bei den Eltern.
Supervision
Regelmäßige fachliche Beratung für Teams und einzelne Fachkräfte, um das eigene Handeln zu reflektieren. Bei uns ist sie fest im Dienstplan verankert.
„Systemsprenger"
Ein umstrittener Begriff für junge Menschen, deren Verhalten viele Hilfen an ihre Grenzen bringt. Wir verwenden ihn nur in Anführungszeichen.
Tagesgruppe
Ein teilstationäres Angebot: Betreuung und Förderung am Tag, gewohnt wird weiter zu Hause.
Traumapädagogik
Eine Haltung und Methode für die Arbeit mit Menschen, die belastende Erfahrungen gemacht haben.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Junge Menschen, die ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland kommen. Sie werden zu ihrem Schutz vorläufig in Obhut genommen.
Verselbstständigung
Die schrittweise Vorbereitung junger Menschen auf ein möglichst eigenständiges Leben.
Wohngruppe
Ein Zuhause auf Zeit, in dem wenige junge Menschen mit fester Betreuung zusammenleben.
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